November 2015

Tötungsdelikt Frenkendorf - Solothurn bestätigt Zuständigkeit für mutmasslichen Täter

  • 18.11.2015

Das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn (AJUV) bestätigt seine Zuständigkeit für die bedingte Entlassung des mutmasslichen Täters im Tötungsdelikt von Frenkendorf vom letzten Donnerstag, 12. November 2015. Die Behörden des Kantons Solothurn sind betroffen über das Tötungsdelikt und sprechen den Angehörigen ihr tiefes Bedauern und Beileid aus. Die Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zum mutmasslichen Täter haben ergeben, dass es sich bei diesem um einen bedingt entlassenen, einschlägig verurteilten Straftäter in der Zuständigkeit des Kantons Solothurn handelt. Das AJUV unterstützt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft bei ihren Ermittlungen.