Bei der Auszählung der Stimmen für die Nationalratswahlen sind in vier Gemeinden 39 Wahlzettel gefunden worden, die einen Verdacht auf ein planmässiges Ausfüllen der Wahlzettel (Stimmenfang) nicht ausschliessen können. Die Staatskanzlei hat umgehend eine entsprechende Strafanzeige eingereicht. Die Anzahl der fraglichen Wahlzettel beeinflussen das Ergebnis bezüglich Sitzverteilung nicht. Die vom Verdacht auf Stimmenfang betroffenen Wahlzettel betreffen die Liste 18 (JCVP S-W)
Oktober 2015
Solothurner Wahlen – Verdacht auf Stimmenfang
- 19.10.2015