Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement das Bundes-gesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ab. Dieses hat zum Ziel, Gewinne von Landwirten aus Landverkäufen gleich günstig zu besteuern wie vor einem Urteil des Bundesgerichts von 2011.
September 2015
Nein zum Bundesgesetz über die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlicher Grundstücken
- 15.09.2015