Der Regierungsrat stellt die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend Verfügbarkeit von Bauland zurück. Einerseits wurde der Entwurf in der Vernehmlassung äusserst kontrovers aufgenommen, andererseits kann sich die Gesetzesänderung aufgrund des neuen Richtplans allenfalls erübrigen.
März 2019
Vorerst keine Regelung zur Verfügbarkeit von Bauland
- 26.03.2019