Das Versicherungsgericht hat entschieden: Bei Patientinnen und Patienten dürfen keine Beiträge an die Wegkosten eingezogen werden. Somit müssen die 2019 eingezogenen Beiträge an die Patientinnen und Patienten zurückbezahlt werden. Dazu empfehlen Kanton und VSEG den Gemeinden jetzt ein einheitliches Vorgehen.
November 2019
Geordnete Rückabwicklung der Wegkosten Spitex
- 29.11.2019