Das Versicherungsgericht hat entschieden: Die Anfahrt der Spitex sei Teil der Pflegeleistung. Diese Kosten gehen somit zu Lasten der Gemeinden. Patientinnen und Patienten wir müssen keinen Beitrag mehr an die Anfahrt bezahlen. Das Urteil richtet sich damit auch gegen die klare Haltung des Kantonsrates.
September 2019
Gemeinden müssen Wegkosten der Spitex übernehmen
- 18.09.2019