Die kantonale Finanzkommission hat die Vorlage zur Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020 an den Kantonsrat überwiesen. Sie unterstützt die Stossrichtung des Regierungsrates in Bezug auf die zwingend notwendigen Anpassungen an das Bundesrecht grundsätzlich, stellt jedoch in Bezug auf die kantonale Ausgestaltung vier substantielle Änderungsanträge.
September 2019
KANTONSRAT - Steuervorlage: Finanzkommission stellt 4 Änderungsanträge
- 25.09.2019