April 2020

COVID-19: Akontozahlung der Direktzahlungen 2020 erfolgt früher

  • 06.04.2020

Um allfälligen Liquiditätsengpässen auf Landwirtschaftsbetrieben vorzubeugen, löst der Kanton Solothurn die Akontozahlung der Direktzahlungen 2020 einen Monat früher aus.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise können auf Agrarmärkten Unsicherheiten entstehen, z.B. fallen mit der Schliessung von Restaurants Absatzkanäle weg. Um allfälligen Liquiditätsengpässen auf Landwirtschaftsbetrieben vorzubeugen hat das Bundesamt für Landwirtschaft nach Absprache mit den Kantonen deshalb beschlossen, die Beiträge für die Akontozahlung der Direktzahlungen ausnahmsweise früher zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von rund der Hälfte der Direktzahlungen 2020 kann somit in der zweiten Hälfte des Monats Mai erfolgen.

Der Kanton Solothurn hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Somit wird die Akontozahlung der Direktzahlungen 2020 ausnahmsweise um einen Monat vorverschoben. Eine Anpassung der Termine für die Hauptzahlung Anfang November und die Schlusszahlung Anfang Dezember ist nicht vorgesehen.