Kindertagesstätten dürfen aktuell nur ein Notangebot mit kleinen Kindergruppen betreiben. Derzeit besteht ein Angebot von rund 400 Plätzen. Diese sind vor allem für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten (z.B. Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen) vorgesehen. Die verfügbaren Plätze werden jedoch schlecht genutzt, im Durchschnitt sind nur 245 Plätze belegt. Viele Eltern verzichten auf ausserhäusliche Kinderbetreuung. Kindertagesstätten erleiden wegen der schlechten Auslastung schweizweit Einnahmeausfälle und geraten in finanzielle Bedrängnis.
Kindertagesstätten sind wichtig für Wirtschaft und Gesellschaft
Kindertagesstätten sind für die Wirtschaft jedoch zentral, ebenso bedeutsam sind sie aus gesellschaftspolitischer Sicht. Sie ermöglichen Firmen Zugang zu Fachkräften und unterstützen Eltern bei der Förderung und Erziehung ihrer Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass diese Strukturen durch die Pandemie möglichst wenig Schaden erleiden.
Erreicht werden kann dies einerseits, indem Kindertagesstätten selber die Instrumente der Kurzarbeit und der COVID-Überbrückungskredite nutzen. Andererseits, wenn die Gemeinden ihre Subventionen ungekürzt weiter an die Kindertagesstätten ausrichten. Zusätzlich braucht es Anstrengungen, um die entstehenden Betriebsdefizite möglichst gering zu halten. Sobald der Bundesrat entschieden hat, wie es nach dem 19. April weitergeht, wird der Regierungsrat zusätzliche Massnahmen prüfen.
Soforthilfe zum Strukturerhalt
Der Regierungsrat möchte einen Beitrag zum Strukturerhalt leisten und würdigen, dass die grosse Mehrheit der Kindertagesstätten ein Notangebot aufrechterhält. Er stellt deshalb eine halbe Million Franken als Soforthilfe zur Verfügung. Dies obwohl die Förderung von Kindertagesstätten grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden liegt. Da dem Kanton die Kompetenzen in diesem Bereich fehlen, verwendet er zur Unterstützung der Kindertagesstätten Mittel des Bettagsfrankens 2020 und Geld aus zugeflossenen Erbschaften für die Soforthilfe. Gleichzeitig lädt der Regierungsrat die Gemeinden ein, Solidaritätsbeiträge zu leisten. Die Verteilung der Mittel erfolgt über das Departement des Innern.
Anspruch auf FamEL wird per Notverordnung eingefroren
Durch den «Lockdown» haben einige Familien, die Ergänzungsleistungen (FamEL) erhalten, ihr Einkommen verloren oder beziehen Kurzarbeitsentschädigungen. Da für den Bezug von FamEL ein Mindesteinkommen vorausgesetzt ist, besteht nun für einige Familien die Gefahr, zusätzlich auch den Anspruch auf FamEL zu verlieren. Dieser Effekt wirkt kontraproduktiv. Deshalb hat der Regierungsrat per Notverordnung die Sistierung einzelner Bestimmungen des Sozialgesetzes beschlossen. Dadurch wird der Anspruch der Familien, die bedingt durch die Pandemie Einkommensverluste verzeichnen, auf dem Stand vor dem Lockdown «eingefroren». Diese Massnahmen verhindert finanzielle Notlagen bei Familien, die ohnehin schon wirtschaftlich schwach aufgestellt sind.