April 2020

Kanton Solothurn ermöglicht Zinserlass für eigene Mieter

  • 28.04.2020

Mieter kantonaler Liegenschaften, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können ein Gesuch auf Mieterlass stellen. Der Kanton kann ihnen die Zinse für die Monate März und April 2020 erlassen.

Der Kanton Solothurn vermietet - im Rahmen der Bewirtschaftung des Finanzvermögens - Objekte an verschiedenen Standorten. Zu den Mietern gehören auch Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die von den Corona - Massnahmen besonders betroffen sind. Mietkosten sind in der Regel ein massgeblicher Bestandteil der Fixkosten, welche bestehen bleiben. Hohe Fixkosten können ein Unternehmen oder Selbstständigerwerbende rasch in Zahlungsschwierigkeiten bringen. Dasselbe gilt auch für Baurechtsverhältnisse.

Eine Analyse der Verträge im Hochbauamt und im Amt für Verkehr und Tiefbau ergibt, dass rund 60 Verträge mit besonders betroffenen Branchen bestehen. Der Zinserlös aus diesen Verträgen beläuft sich auf rund 170'000 Franken pro Monat.

Ein möglicher Mieterlass erfolgt auf Gesuch hin. Die Gesuchsteller müssen dabei begründen, inwiefern sie besonders betroffen sind und dass ihnen Zahlungsschwierigkeiten drohen. Der Regierungsrat hat ein grosses, nicht zuletzt auch wirtschaftliches Interesse, seine zum Teil langjährigen Mieter aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Lage nicht zu verlieren.