August 2020

Covid-19: Kanton fordert griffige Kriterien und klare Eckwerte

  • 14.08.2020

Gegen den Willen der Mehrheit der Kantone hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zuzulassen.  Für die Bewilligungen sollen die Kantone zuständig sein. Der Kanton Solothurn nimmt diesen Entscheid mit grosser Skepsis zur Kenntnis und verlangt vom Bund griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.

Der Kanton Solothurn hatte in seiner Stellungnahme an den Bund die Einführung eines Bewilligungsverfahrens für Grossveranstaltungen von über 1'000 Personen entschieden abgelehnt, so wie auch die Swiss National COVID-19 Science Task Force einer weiteren Öffnung kritisch gegenüberstand. Aus Sicht des Kantons lässt die aktuell sehr labile epidemiologische Lage mit täglich steigenden Fallzahlen dies nicht zu. Zudem gilt es zu bedenken, dass die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten umso schwieriger wird, je mehr Leute an einem Anlass teilnehmen.

Mit seinem Entscheid hat sich der Bundesrat über die Mehrheit der Kantone hinweggesetzt. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) hatte umgehend kommuniziert, dass vor diesem Hintergrund nur eine schweizweit einheitliche Regelung in Frage kommt. So wie die GDK verlangt auch der Kanton Solothurn griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.

Diese Kriterien, zu denen vollzugstaugliche Schutzkonzepte gehören, gilt es nun auszuarbeiten und in der Covid-19-Verordnung besondere Lage zu verankern.  

Ohne klare, einheitliche Angaben des Bundes würde der Vollzug aufgrund der überregionalen und teilweise gar nationalen Charakters solcher Veranstaltungen überaus schwierig werden. Eine differenzierte Bewilligungspraxis, die den Besonderheiten der jeweils sehr unterschiedlich konzipierten Grossveranstaltungen angemessen Rechnung trägt, liesse sich kaum bewerkstelligen.

Aus Sicht des Kantons Solothurn ist es wichtig, die im Kanton Solothurn und in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt bereits geltende «100er Regel» in der Verordnung des Bundes zu verankern. Die Unterteilung der Gäste in Restaurationsbetrieben, Bars und Clubs sowie bei Veranstaltungen in 100er Sektoren, wenn weder der erforderliche Abstand eingehalten werden kann, noch eine Maskentragpflicht möglich ist, ist Voraussetzung zur Verminderung der Ansteckungsgefahr sowie zur Gewährleistung des Contact Tracings.  Der Kanton Solothurn verlängert die entsprechende kantonale Allgemeinverfügung vom 8. Juli 2020 (vgl. Kasten) vorläufig bis Ende September.

 

Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 8. Juli

«Öffentliche und private Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmenden haben, sofern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können, (… ) eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 100 Personen vorzunehmen. Die Kontaktdaten sind für jeden Sektor gesondert zu erheben. Ausserhalb der Steh- und Sitzplatzsektoren muss, sofern die Möglichkeit einer Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden. Als Veranstaltungen gelten eben falls mit Einkaufseinrichtungen und Märkten vergleichbare Anlässe, wie Messen und Gewerbeausstellungen. »

Die Allgemeinverfügung ist unter corona.so.ch einsehbar. «Allgemeinverfügung - Beschränkung auf 100 Gäste in Restaurations-, Club- und Barbetrieben»