August 2020

Für eine faire Lastenteilung der Familienausgleichskassen

  • 31.08.2020

Der Regierungsrat befürwortet die Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und unterstützt somit die Einführung eines vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen in den Kanto-nen. Gleichzeitig ist er mit der Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft einverstanden.

Hintergrund: Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ermächtigt die Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Seither haben elf Kantone einen vollen Lastenausgleich für Arbeitgeber und Selbständige eingeführt. Drei Kantone kennen einen vollen Lastenausgleich für Arbeitgeber, und sechs Kantone haben einen teilweisen Lastenausgleich eingeführt. Nur sechs Kantone kennen bisher keinen Lastenausgleich. Um schweizweit eine faire Lastenteilung bei den Familienausgleichskassen sicherzustellen, soll nun auf einen parlamentarischen Vorstoss hin ein verpflichtender Lastenausgleich für alle Kantonen eingeführt werden.

Mit einem Lastenausgleich wird die ungleiche Belastung der einzelnen Familienausgleichskassen aufgrund von unterschiedlichen Lohnniveaus und Anzahl Kindern zwischen den einzelnen Kassen ausgeglichen, sodass sich mittel- bis langfristig die Beitragssätze der einzelnen Familienausgleichskassen angleichen werden und die Finanzierungslasten gleichmässiger verteilt werden.

Dank einem vollen Lastenausgleich werden in Zukunft alle Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden eine ähnliche Beitragsbelastung haben. Das Modell hat sich in den Kantonen, welche bereits einen vollen Lastenausgleich haben, aus Sicht des Regierungsrats bestens bewährt.

Fonds Familienzulagen in der Landwirtschaft soll aufgelöst werden

Der Fonds Familienzulagen in der Landwirtschaft weist einen konstanten Betrag von 34,2 Millionen Franken aus. Die Zinserträge aus diesem Fonds werden verwendet, um die Beiträge zur Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 wird der Zinsertrag nach marktüblichen Kriterien festgelegt, weshalb dem Fonds heute keine wesentliche Funktion mehr zu kommt. Aus diesem Grund soll der Fonds aufgelöst werden und das Kapital innert zwei Jahren an die Kantone ausbezahlt werden.