Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative «Jetz si mir draa» anzunehmen. Diese Empfehlung erfolgt jedoch nicht, weil die FIKO die darin verlangten Forderungen gutheisst, sondern weil damit in einem zweiten Schritt ein Gegenvorschlag erarbeitet werden kann mit welcher die kleinen und mittleren Einkommen zwingend entlastet werden.
Die FIKO verlangt deshalb in ihrem entsprechenden Antrag nicht nur eine Senkung/Anpassung des Einkommenssteuertarifs, sondern eine umfassende Revision der Einkommenssteuer. Dabei sollen nebst dem Tarif auch die Steuerabzüge überprüft und die längst fällige Revision der Katasterschätzung angegangen werden.
Neben der Diskussion um die Steuerbelastung ist für die FIKO jedoch auch das am Ende verfügbare Einkommen relevant. Hier steht der Kanton Solothurn beispielsweise aufgrund von tieferen Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen Kantonen und zum Schweizer Mittel gut da (gemäss CS-Studie auf Platz 8 aller Kantone).
Aus Sicht der FIKO muss der Gegenvorschlag einerseits bei den tiefen und mittleren Einkommen eine spürbare Entlastung bringen, auf der anderen Seite dürfen die Steuerertragsausfälle jedoch den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden nicht übermässig belasten. Zudem sollen die zwei erheblich erklärten Aufträge (SP/junge SP, Finanzkommission) damit als erledigt abgeschrieben werden.
Die Initiative selber beurteilt die FIKO äusserst kritisch:
- Die finanziellen Auswirkungen, die bei Umsetzung der Initiative zu erwarten sind - Mindereinnahmen von rund 300 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden ab Jahr 2030 – sind nicht verantwortbar.
- Der Mechanismus der Initiative, wonach der Steuertarif starr dem Durchschnitt der Steuerbelastung aller Schweizer Kantone ausgerichtet werden muss, ist nicht praktikabel.
- Die Übersteuerung der Einwohner- und Kirchgemeinden stellt eine ungewollte Nebenwirkung dar. Gemeinden würden aufgrund ihrer Ausgabenstruktur gezwungen, ihre Steuern nach oben anzupassen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
- Die im Initiativtext geforderte Steuersenkung für alle Einkommen ist nicht zielführend und nicht notwendig.
Eine Minderheit der FIKO war für Ablehnung der Initiative, weil die darin postulierten Forderungen nicht umsetzbar und nicht verkraftbar sind. Die Ablehnung im Kantonsrat würde jedoch dazu führen, dass im November das Volk an der Urne über die Initiative abstimmen müsste. Dies würde jedoch den politischen Handlungsspielraum enorm einschränken und eine zielgerichtete, tragbare Steuerentlastung im Sinne der FIKO und des Regierungsrates verunmöglichen.
Bei einer Annahme des Antrags der FIKO jedoch, muss der Regierungsrat zwei Vorlagen ausarbeiten: eine, welche die Initiative sehr eng umsetzt und einen Gegenvorschlag, welcher die gewünschte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen tatsächlich ermöglicht und gleichzeitig für Kanton und Gemeinden tragbar ist. Beides könnte dem Volk als die dem Volk als Variantenabstimmung vorgelegt werden, vorausgesetzt, die Initiative würde nicht zurückgezogen.
Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich
Zudem hat die FIKO die Vorlage des Regierungsrats zu den Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2021 eingehend diskutiert. Die Vorlage 2021 beinhaltet neben unveränderter Abschöpfungsquote von 37% sowie unveränderter Minimalaustattung von 91% in Bezug auf den Ausgleich Zentrumslasten eine Neuerung. Die Regierung schlägt hier aufgrund gemachter Analysen leicht veränderte Anteile für die Städte vor. Zudem sollen die Mittel um 150'000 Franken aufgestockt werden, um Fixkosten im Bereich der Zentrumslasten zu decken (Fr. 50'000 pro Stadt).
Die Vorlage war in der FIKO nicht bestritten, die Lösung mit der erwähnten Aufstockung wurde zwar zum Teil als «Zückerli» erachtet, um die Diskussionen um diesen Themenkreis abschliessen zu können. Ein Streichungsantrag zur Aufstockung des Zentrumslastenausgleichs über 150`000 Franken wurde mehrheitlich abgelehnt. Die ausgearbeitete Variante mit tieferer Minimalausstattung wurde zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Umsetzung der Steuer- und AHV-Finanzierung (STAF) können die Auswirkungen noch nicht abgebildet werden, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt Anpassungen der Parameter nicht opportun wären. Schlussendlich beantragt die FIKO dem Kantonsrat einstimmig Annahme der Vorlage.
Teilrevision Steuergesetz
Weiter hat die FIKO die anstehende Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2021 beraten:
- Die kantonale Steuergesetzgebung muss in Bezug auf die Quellensteuer und den Beteiligungsabzug im Gewinnsteuerrecht angepasst werden. Da die Änderungen zwingend und vom Bund vorgeben sind, folgt die FIKO dem Antrag des Regierungsrates einstimmig.
Mit zwei erheblich erklärten Aufträgen wird die Einführung der Steuerpflicht von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen verlangt. Mit dieser Anpassung sollen marktverzehrende Mechanismen unterbunden werden. Zukünftig sind die Anstalten und Stiftungen der solothurnischen Gemeinden, Zweckverbände und Synodal- oder kantonalen Organisationen der Landeskirchen von der Steuerpflicht nur befreit, soweit diese vom Bund oder Kanton gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen. Die FIKO kam zum Schluss, dass eine präzisierende Formulierung zu wählen ist, damit insbesondere Gemeinden keine Aufgaben als hoheitlich definieren können, die einzig auf kommunaler Ebene geregelt sind. Die FIKO beantragt diese Änderungen einstimmig.