August 2020

Kein Unterbruch beim Klimaschutz: Regierung befürwortet Revision der CO₂-Verordnung

  • 11.08.2020

Mehrere Klimaschutzmassnahmen der Schweiz sind bis Ende 2020 befristet. Weil das neue CO₂-Gesetz frühestens im Januar 2022 in Kraft tritt, droht ein Unterbruch der Massnahmen, falls die bisherigen Regelungen nicht verlängert werden. Der Regierungsrat hält eine solche Verlängerung für absolut notwendig.

Hintergrund: Im CO2-Gesetz sind die wesentlichen Pfeiler der Schweizer Klimapolitik verankert. Das heute gültige Gesetz ist geprägt vom Kyoto-Protokoll, mit dem sich die Schweiz zu einer wesentlichen Reduktion von Klimagasen bis Ende 2020 verpflichtet hat. Gestützt auf das Pariser Klimaabkommen sollte ab 2021 ein vollständig überarbeitetes CO2-Gesetz in Kraft treten.

Der Abschluss in den eidgenössischen Räten ist erst in der Herbstsession 2020 zu erwarten, sodass das neue Gesetz frühestens am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Weil viele Massnahmen des heute gültigen CO2-Gesetzes Ende 2020 auslaufen, würde ohne deren Verlängerung eine «Klimaschutz-Lücke» entstehen. Daher ist der Regierungsrat der Meinung, dass eine Verlängerung der Massnahmen notwendig ist.

Der Bundesrat will die geplante Revision der CO2-Verordnung ausserdem nutzen, um die Schweizer Klimapolitik punktuell zu optimieren. Der Regierungsrat ist auch mit diesen Anpassungen einverstanden. Er weist in diesem Zusammenhang speziell auf das Schweizer Emissionshandelssystem hin, das zeitlich unbeschränkt verlängert werden soll. Der Handel mit Emissionsrechten ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Instrument, um die Klimaziele zu erreichen: Damit werden die Emissionen dort reduziert, wo es am wirtschaftlichsten ist. Zudem schafft der Emissionshandel europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen.