August 2020

Krankenkassen-Vermittlung soll stärker reguliert werden

  • 18.08.2020

Der Bund will die Tätigkeit von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Krankenzusatzversicherung regulieren. Der Regierungsrat stimmt der Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes zu.

Die Versicherer treffen bereits heute Vereinbarungen, die Regeln über die Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Krankenversicherung enthalten. Da die Vereinbarungen jeweils nicht für alle Versicherer verbindlich sind, können auch keine Sanktionen ausgesprochen werden, wenn ein Versicherer gegen die Vereinbarung verstösst. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit wird der Bundesrat ermächtigt, gewisse Punkte der Branchenvereinbarung als verbindlich zu erklären. Dadurch werden auch aufsichtsrechtliche Massnahmen durch die Aufsichtsbehörde im Falle einer Missachtung möglich.

In der Vereinbarung können unter anderem die Telefonwerbung, die Ausbildung sowie die Einschränkung der Entschädigung von Vermittlerinnen und Vermittlern und die Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen geregelt werden. Mit den vorgesehenen neuen Bestimmungen über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit werden die unerwünschten Telefonanrufe bei der Bevölkerung wirkungsvoller eingeschränkt als bisher.

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bund in diesem Bereich Verbindlichkeiten für die ganze Branche schaffen und sich zur Durchsetzung mit den entsprechenden Kompetenzen ausstatten will.