August 2020

Schutz vor schädlichem Dauerlärm als Daueraufgabe

  • 18.08.2020

Die Regierung ist weitgehend einverstan¬den mit sechs Verordnungsänderungen im Bereich Umweltrecht, die der Bund dem Kanton zur Stellungnahme unterbreitet hat. Sie begrüsst ins¬besondere, dass der Bund Lärmschutzmassnahmen bei Strassen auch nach dem Jahr 2022 finanziell unterstützt.

Hintergrund: Die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegte Frist für die Lärmsanierung der Hauptstrassen läuft Ende 2022 ab. Bis zu diesem Zeitpunkt leistet der Bund Bei­träge an Lärmsanierungsprojekte. Mit der Revision der Lärmschutz-Verordnung sollen die Kantone bei der Lärmsanierung der Strassen auch künftig finanziell un­terstützt werden. Zudem soll die gute Koordination zwischen Bund und Kantonen fortgesetzt werden. In seiner Stellungnahme begrüsst der Solothurner Regierungsrat diese Weiterführung, da der Schutz der Bevölkerung vor schädlichem Strassenlärm eine Daueraufgabe sei.

Eine andere Verordnungsänderung hat das Ziel, das Recycling von elektronischen Geräten langfristig sicherzustellen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass neue Marktentwicklungen das heutige freiwillige Finanzierungssystem gefährden. So gelangen beispielsweise über Online-Einkäufe immer mehr Geräte in Schweizer Haushalte, für die Kundinnen und Kunden beim Kauf keine vorgezogenen Recyclingbeiträge bezahlen. Der Bundesrat schlägt deshalb die Einführung eines obli­gatorischen Finanzierungssystems mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vor. Auch diesem Vorschlag steht die Solothurner Regierung positiv gegenüber, weil damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden kann.

Die weiteren Verordnungsänderungen legen strengere Emissionsvorschriften für Zementwerke fest, verankern Massnahmen zum Schutz von Vögeln vor Stromschlägen an Strommasten, ermöglichen die Lagerung von Rundholz im Wald und legen die Sorgfaltspflicht von Händlern fest, die Holzerzeugnisse erstmals in Ver­kehr bringen. Auch mit diesen Anpassungen der rechtlichen Vorgaben ist die So­lothurner Regierung grundsätzlich einverstanden. Wie im Bereich des Lärmschut­zes oder bei der Entsorgung von elektronischen Geräten schlägt sie auch bei den letztgenannten Erlassen vor, einzelne Bestimmungen anzupassen.