Dezember 2020

Kanton Solothurn verlängert Zinserlass für eigene Mieter

  • 15.12.2020

Mieter kantonaler Liegenschaften, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können weiterhin ein Gesuch auf Mieterlass stellen: Der Regierungsrat hatte im April 2020 beschlossen, dass solche Mieten für bis zu vier Monate erlassen werden können. Er hat diese Massnahme nun um vier weitere Monate ausgedehnt.

Der Kanton Solothurn vermietet – im Rahmen der Bewirtschaftung des Finanzvermögens – Objekte an verschiedenen Standorten. Zu den Mietern gehören auch Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die von den Corona-Massnahmen besonders betroffen sind. Mietkosten sind in der Regel ein massgeblicher Bestandteil der Fixkosten. Hohe Fixkosten können ein Unter­nehmen oder Selbstständigerwerbende rasch in Zahlungsschwierigkeiten bringen. Und was für Mietausgaben gilt, gilt oftmals auch für Baurechts­verhältnisse.

Eine Analyse der Verträge im Hochbauamt und im Amt für Verkehr und Tiefbau zeigt, dass rund 60 Verträge mit besonders betroffenen Branchen bestehen. Der Zinserlös aus diesen Verträgen beläuft sich gesamthaft auf rund Fr. 170'000.-- pro Monat.

Ein möglicher Mieterlass erfolgt auf Gesuch hin. Die Gesuchsteller müssen dabei begründen, inwiefern sie weiterhin besonders betroffen sind und dass ihnen Zahlungsschwierigkeiten drohen. Der Regierungsrat hat ein grosses, nicht zuletzt auch wirtschaftliches Interesse, seine zum Teil langjährigen Mieter aufgrund der aktuellen Lage nicht zu verlieren.