Der Bund will das Strassenverkehrsgesetz in mehreren Bereichen anpassen: So soll der Bundesrat für umweltfreundliche Technologien (z.B. bauartbedingte Änderungen für Lastwagen mit Wasserstoffantrieb) Ausnahmebestimmungen erlassen dürfen. Auch soll er rasch auf die technischen Entwicklungen bei selbstfahrenden Fahrzeugen reagieren und Ausnahmeregelungen treffen können.
Für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer soll neu eine allgemeine Helmtragepflicht eingeführt werden. Weiter müssten E-Bikes auch am Tag mit Licht fahren und wer Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet, soll mit einer Busse bestraft werden.
Das Ordnungsbussengesetz soll ausserdem mit einer Halterhaftung für juristische Personen ergänzt werden. Bisher galt die Halterhaftung nur für natürliche Personen, und Lenker von Geschäftsfahrzeugen wurden bevorzugt. Nach der Revision können Ordnungsbussen auch Firmen zugestellt werden, was bisher nicht möglich war. Diese Regelung gilt nur, wenn der Lenker oder die Lenkerin nicht ermittelt werden kann.
Der wohl umstrittenste Änderungsvorschlag betrifft die «Raser-Gesetzgebung». Seit 2013 wird Rasern von Gesetzes wegen der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Als Raser gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet (z.B. 50 km/h zu schnell in einer 50-er Zone). Jetzt schlägt der Bundesrat vor, diese Dauer auf sechs Monate zu verkürzen. Dafür sollen die Gerichte bei der Festlegung der Strafe - bisher ein bis vier Jahre Gefängnis - einen grösseren Ermessensspielraum erhalten.
Der Regierungsrat unterstützt sämtliche Vorschläge des Bundesrates, welche die Verkehrssicherheit erhöhen. Auch steht er den Änderungen positiv gegenüber, welche die Einführung von umweltfreundlichen Technologien oder von Ausnahmebestimmungen für automatisierte Fahrzeuge betreffen. Die Mindestentzugsdauer von nur sechs Monaten bei Raserdelikten wird hingegen kritisch gesehen. Der Regierungsrat schlägt stattdessen zwölf Monate vor.