Die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn haben die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei am 29. November 2020 mit 73% Ja gegen 27% Nein Stimmen klar angenommen. Die vorgängig dagegen eingereichte Abstimmungsbeschwerde ist mittlerweile vom Tisch: Der Beschwerdeführer hat diese vor Verwaltungsgericht zurückgezogen. Das Verwaltungsgericht hat das Beschwerdeverfahren in der Folge als erledigt abgeschrieben. Das revidierte Gesetz über die Kantonspolizei kann per 1. März 2021 in Kraft treten, dem formellen Inkraftsetzungsbeschluss des Regierungsrates steht nichts mehr im Weg.
Dezember 2020
Polizeigesetz: Abstimmungsbeschwerde zurückgezogen
- 14.12.2020