Ab 1. Januar 2021 erhalten Väter bei der Geburt eines Kindes einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zehn statt wie bisher zwei Tagen zugesprochen. Dies, nachdem sich das Schweizer Stimmvolk am 27. September 2020 für eine Erwerbsersatzordnung (EO) zur Entschädigung des Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen hat. Zur Finanzierung der Mehrkosten wird der EO-Beitragssatz von 0,45 auf 0,50 Prozent erhöht.
Die Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) hat sich nun mit der Umsetzung für das gesamte Staatspersonal befasst und die Änderungen im Gesamtarbeitsvertrag vorgenommen. Der Regierungsrat hat diese Anpassungen nach entsprechender Zustimmung der fünf Personalverbände als Sozialpartner beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum grossen Teil nach Vorgabe des Bundes: Väter können den Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Analog zum Mutterschaftsurlaub aber natürlich nur zwei Wochen (10 Arbeitstage) wird die Fortzahlung des vollen Lohns gewährt werden. Die bisherigen zwei Tage Vaterschaftsurlaub wurden vollumfänglich durch den Arbeitgeber finanziert. Neu wird die Erwerbsersatzentschädigung gemäss angepasstem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende bei Mutterschaft und bei Vaterschaft für 10 Tage ausgerichtet, womit die neue Lösung nahezu kostenneutral sein wird.