Juli 2020

Kanton Solothurn gewährt Beiträge an Geschäftsmieten

  • 01.07.2020

Der Regierungsrat hat sieben Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen bei Geschäftsmieten gesprochen.

Der Kanton Solothurn beteiligt sich mit einem Drittel an den Mieten von Betrieben, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus schliessen mussten. Voraussetzung ist, dass sich der Vermieter oder die Vermieterin ebenfalls mit einem Drittel an den Mieten beteiligen und dies mit der Mieterin oder dem Mieter vereinbaren.

Die behördlich angeordnete Schliessung hat bei den betroffenen Betrieben zur Folge, dass sie trotz der Instrumente Erwerbsersatz- und Kurzarbeitsentschädigung immer weniger liquide Mittel für ihre laufenden Kosten zur Verfügung haben – und dies unverschuldet. Mieter und Mieterinnen bzw. Pächter und Pächterinnen befürchten konkret, ihre Miet- und Pachtzinse nicht mehr bezahlen zu können, da diese einen Grossteil der Fixkosten ausmachen.

Neben den direkt betroffenen Betrieben gibt es aber auch unmittelbar betroffene Geschäfte. Diese mussten zwar nicht schliessen, haben als Folge der Coronakrise und den geforderten Abstandsregeln aber auch Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Der Regierungsrat prüft für diese Branchen eine Härtefallregelung.

In der Sommersession haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Ein Entwurf wird frühestens im Herbst 2020 erwartet. Falls die, vom Bund angestrebte Lösung bis Ende Jahr nicht zum Tragen kommt, springt der Kanton Solothurn mit seiner eigenen Beitragsgewährung ein.

Beitragsgesuche können vom 1. August bis 31. Oktober 2020 beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen und Beitragsgesuche werden in Kürze auf der Website des Kantons aufgeschaltet werden.