Juli 2020

Neu gilt für Clubs und Bars im Kanton Solothurn die Kontrollpflicht der Kontaktdaten

  • 02.07.2020

Ab 3. Juli 2020 müssen Bars und Clubs neu die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. Diese Änderung ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der Erfahrungen aus anderen Kantonen zwingend erforderlich.

Die Betreibenden von Clubs und Bars sind neu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher vor Einlass in das jeweilige Lokal zu erheben und die betreffenden Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der kantonärztliche Dienst hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, eine entsprechende Kontrollpflicht für Bar- und Clubbetriebe im Kanton Solothurn verfügt.

Bisher mussten Präsenzlisten nur dann geführt werden, wenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden konnten. Eine Überprüfung der Korrektheit der Kontaktangaben war zwar erwünscht, aber bisher nicht vorgeschrieben. Das Contact-Tracing-Team hat bisher gute Erfahrungen mit diesem Vorgehen gemacht und ist bei den Clubs und Bars sowie den Besuchenden auf viel Kooperationsbereitschaft gestossen. Die aktuell steigenden Infektionsraten sowie die Erfahrung aus anderen Kantonen erfordern aber zusätzliche Vorsichtsmassnahmen.

Neu müssen sich die Besuchenden mittels Identitätskarte (ID), Fahrausweis oder einem anderweitigen amtlichen Ausweis identifizieren sowie ihre Handynummer angeben. Diese ist durch einen Kontrollanruf der Mitarbeitenden der Clubs und Bars oder des Security-Personals zu verifizieren.