Juli 2020

Öffentliche Sicherheit stärken – Abläufe vereinfachen

  • 03.07.2020

Das Justizvollzugsgesetz des Kantons Solothurn wurde überarbeitet. Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates liegen vor. Mit den Anpassungen will der Regierungsrat die öffentliche Sicherheit erhöhen sowie Verfahren und Abläufe vereinfachen.

Hintergrund: Am 1. Januar 2018 erfolgte im Kanton Solothurn die Einführung des «risikoorientierten Sanktionenvollzuges (ROS)». Die Revision verfolgt primär das Ziel, zugunsten der öffentlichen Sicherheit die Schnittstellen zwischen allen in den Justizvollzug involvierten Behörden zu optimieren.

Die Schwerpunkte der Vorlage

Das vorliegende Gesetz soll eine Optimierung der Schnittstellen zwischen Gerichten, Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) und Justizvollzugsbehörden ermöglichen und so die öffentliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Dies mit folgenden Schwerpunkten:

  • Ausschliessliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Rechtsfolgen nach sich ziehende Aufhebung von Massnahmen, d.h. stationäre therapeutische oder ambulante Massnahmen
  • Parteistellung des Amtes für Justizvollzug (AJUV) in gerichtlichen Nachverfahren
  • Anordnung vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft durch das AJUV
  • Optimierter Informationsaustausch zwischen Kantonspolizei und AJUV, insb. bei potenziellen Gefährderinnen und Gefährdern
  • Klare Vorschriften betreffend den Umgang mit Personendaten, z.B. Regelung der Fristen für die Vernichtung von bearbeiteten Personendaten
  • Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
  • Kantonale Gewaltberatung als effektiver Beitrag zum Schutz der Opfer
  • Klare, interkantonal harmonisierte Regelung der Kosten
  • Schliessung von Regelungslücken, z.B. Vollzugsverfahren

Der Regierungsrat hat die Vorlage am 30. Juni 2020 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Änderungen des JUVG sollen voraussichtlich per 1. Juli 2021 in Kraft treten.