Juli 2020

Weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

  • 08.07.2020

In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen in der ganzen Schweiz wieder angestiegen sowie vereinzelte Bars-und Clubs in den Fokus gerückt. Die Kantone Solothurn, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt treffen als Reaktion gemeinsam Massnahmen, um einen weiteren Wiederanstieg zu verhindern. Wichtigste Änderung ist die Beschränkung auf 100 Gäste in Restaurations-, Club- und Barbetrieben.

Der Kanton Solothurn hat weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus veranlasst, die weiter als die Covid-Verordnung des Bundes gehen. Dies in Absprache mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Im Kanton Solothurn treten die neuen Massnahmen am 09. Juli 2020 in Kraft und gelten bis spätestens 31. August 2020.

In Restaurations-, Club- und Barbetrieben, in denen weder der Sicherheitsabstand noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können, wird die maximale Anzahl Gäste auf 100 Personen beschränkt. Mehrere räumlich getrennte Sektoren mit 100 Gästen sind allerdings möglich. Bisher lag die Grenze bei 300 Gästen. Zudem müssen die Betreibenden die Kontaktdaten der Besuchenden aufnehmen und durch ID-Kontrollen verifizieren, um ein allfälliges Contact Tracing zu ermöglichen. 

Ähnliches gilt für Veranstaltungen. Öffentliche und private Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden müssen in räumlich getrennte Steh- und Sitzplatzsektoren unterteilt werden. Deren Kapazität darf die Grenze von 100 Teilnehmenden nicht überschreiten. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen mit mehr als 100 mitwirkenden Personen, zum Beispiel Künstlerinnen oder Tänzer. Auch Veranstalter müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufnehmen und im Fall einer Infektion an das Contact Tracing-Team des Kantons Solothurn überreichen. Weiterhin gilt, dass Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden verboten sind. Nicht unter diese Einschränkungen fallen politische und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen. Für sie gilt aber die Maskenpflicht. 

Wiederanstieg verhindern

Der Kanton Solothurn begründet die weiteren Massnahmen mit den steigenden Fallzahlen der letzten Wochen sowie den Erfahrungen mit Bar- und Clubbetrieben aus anderen Kantonen. Seit 2. Juli 2020 gilt für Betreibende von Bar- und Clubbetrieben die Pflicht, die Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher zu überprüfen. Die neuen Massnahmen stärken das Contact Tracing im Kanton Solothurn. Neu müssen bei einer nachweislichen Infektion an einer Veranstaltung oder in einem Restaurations- und Barbetrieb lediglich 100 Personen unter Quarantäne gestellt werden. So wird die konsequente Nachverfolgung der Infektionsketten erleichtert und das Contact Tracing-Team entlastet.

Die epidemiologische Lage wird laufend beobachtet. Falls sich die Lage in den nächsten Wochen nicht stabilisiert, müssten allenfalls weitere Massnahmen geprüft werden. Diese Massnahmen können von einer Schliessung der Bars- und Clubs, über eine Obergrenze für Veranstaltungen von maximal 300 Besucherinnen und Besucher, bis hin zu einer Ausdehnung der Maskenpflicht reichen.