Juni 2020

Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen anpassen

  • 30.06.2020

Der Bund will die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen flexibler gestalten und den aktuellen Verhältnissen anpassen. Der Regierungsrat begrüsst die Neuerungen und regt zusätzliche Schritte an.

Von Leibrenten wird aktuell ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert, was im heutigen Zinsumfeld zu hoch ist. Mit der Neuregelung soll der steuerbare Ertragsanteil der Leibrenten und Leibrentenversicherungen flexibilisiert und den jeweiligen Anlagebedingungen angepasst werden. Dadurch wird die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen beseitigt. Zudem werden die Kontrollmöglichkeiten der Kantone verbessert.

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme die beabsichtigten Anpassungen und erachtet diese mehrheitlich als stringent und praktikabel. Er regt aber an, einen Methodenpluralismus bei den Berechnungsgrundlagen und fehlerhafte Deklarationen in den Steuererklärungen zu vermeiden. Bei den Leibrenten- und Verpfründungsverträgen sowie auch für ausländische Leibrentenversicherungen sollte deshalb die Besteuerungskomponente im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt werden und in der Folge für die gesamte Vertragsdauer gleichbleiben.