Nach der Aufhebung der ausserordentlichen Lage wurde der kantonale Sonderstab Corona (SOCOSO) per 12. Juni aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben wurden in die departementalen Strukturen zurückgeführt. Gleichzeitig wird die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Departementen fortgesetzt. Aktuell haben sich die Fallzahlen im Kanton Solothurn auf tiefem Niveau stabilisiert. Dies ist nicht zuletzt auch das Resultat der frühen Reaktion des Kantons auf die sich abzeichnende kritische Gesundheitslage. Zudem hat sich die Bevölkerung vorbildlich an die Hygienemassnahmen und Distanzregeln gehalten.
Der kantonsärztliche Dienst konzentriert sich jetzt vor allem auf den Ausbau des Contact Tracing und der Testmöglichkeiten im Rahmen der «Test&Trace»-Strategie. Durch Contact Tracing soll gewährleistet werden, dass Infektionsketten rechtzeitig eruiert werden können. Auch das Monitoring der relevanten Kennzahlen bleibt wichtig. Der kantonsärztliche Dienst wird in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Dienststellen auch in Zukunft die notwendigen Massnahmen gegen COVID-19 gewährleisten.
Dazu braucht es auch den Beitrag der Solothurner Bevölkerung: Weiterhin Hygiene- und Distanzregeln einhalten und sich bei entsprechenden Symptomen testen lassen!
Wirtschaftliche Aspekte
Seit Beginn der Lockerungen der Massnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA in rund 800 Betrieben die Einhaltung der Schutzkonzepte kontrolliert. Die Kontrollen werden weiterhin flächendeckend fortgesetzt. Das AWA nimmt aber eine Risikobeurteilung vor und kontrolliert in jenen Branchen intensiver, in denen die Übertragungsgefahr erheblich ist. Der Fokus wird deshalb verstärkt auf Discos, Bars, Partys, Veranstaltungen oder andere Orte mit erhöhter Menschenansammlung liegen.
Im Kanton Solothurn wurden bisher rund 5'000 Kurzarbeitsgesuche mit 53'000 Mitarbeitenden bewilligt. Total hat die öffentliche Arbeitslosenkasse Solothurn bisher 106,8 Mio. Franken an Kurzarbeitsentschädigungen (Stand: 19. Juni) an 3'235 Betriebe ausbezahlt. Dieser Betrag steigt vorläufig täglich um einige Millionen an. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV führen ab 29. Juni nach bisher ausschliesslich telefonischen Konsultationen wieder Beratungen vor Ort durch – dies unter Einhaltung der gegebenen Schutzmassnahmen. Seit dem 8. Juni wird zudem die Stellenmeldepflicht wieder vollumfänglich umgesetzt.
Steuerliche Entlastungen
Nach wie vor wird im kantonalen Steueramt das Merkblatt über die kurzfristigen Massnahmen (Zahlungserleichterungen) aufgrund von Corona hinsichtlich der Steuerperioden 2019 und 2020 vom 24. März angewandt. Der Regierungsrat hat die Verzugszinsen vom 1. März bis zum 31. Dezember auf null gesetzt. Weiterhin können auch Ratenzahlungen und Stundungen fälliger Steuern mit dem Steueramt vereinbart werden. Die Steuererklärung 2019 musste zudem nicht per 31. März eingereicht werden, diese Abgabefrist wurde für alle Steuerpflichtigen auf den 31. Juli verschoben.
Thema Bildung
In den Volksschulen sollen die Schutzkonzepte auch im Schuljahr 2020/21 zur Geltung kommen. Alle Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrpersonen werden wieder vor Ort lernen bzw. arbeiten, wobei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt. Weiterhin benötigen Besuchende eine Einladung, um das Schulgelände besuchen zu dürfen. Ausserhalb der Unterrichtszeiten können Schulanlagen lokalen Vereinen unter Schutzauflagen zugänglich gemacht werden. An den Schulen wird mit dem «Sentinella-Surveillance-Netzwerk» ein Frühwarnsystem aufgebaut: Ausgewählte Schulen bilden ein Netzwerk von «Seismografen». Diese zusammen mit dem kantonsärztlichen Dienst initiierte Überwachungsstruktur dient dem Kanton als Frühwarnsystem, um Massnahmen gegen COVID-19 frühzeitig einzuleiten. Weitere Informationen zum Schuljahr 2020/21 werden derzeit ausgearbeitet und liegen voraussichtlich per 2. Juli vor.
Die mit der Wiedereinführung des Präsenzunterrichts per 8. Juni realisierten Schutzkonzepte und -massnahmen an den Kantons- und Berufsfachschulen bleiben trotz der Aufhebung der ausserordentlichen Lage unverändert bestehen. Damit die Kantone für die Durchführung des regulären Unterrichts im neuen Schuljahr 2020/21 planen können, müssen Vorgaben des Bundes auch nach den Sommerferien beachtet werden. Die Erziehungsdirektorenkonferenz plant, gewisse Grundsätze festzuhalten, damit die Wiederaufnahme des Unterrichts schweizweit möglichst in einheitlichem Rahmen erfolgen kann. Für das neue Schuljahr ist geplant, dass der Unterricht im Vollbetrieb und vor Ort stattfindet. Weiter entsprechen die schulspezifischen Schutzkonzepte den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und werden laufend angepasst. Können in einzelnen Situationen die nötigen Abstände nicht eingehalten werden, sind die anwesenden Personengruppen zu erfassen (Contact Tracing).
Die künftigen Aufgaben des Kantons Solothurn
Mit der aktuell erlassenen COVID-19-Verordnung übergibt der Bundesrat die Verantwortung wieder den Kantonen, bei steigenden Fallzahlen nötige Massnahmen einzuleiten.
Das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn wird auch in Zukunft die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern und Departementen gewährleisten und die Massnahmen mit jenen der Nachbarkantone koordinieren. Im Departement des Innern wird nebst dem Gesundheitsamt auch das Amt für soziale Sicherheit weiterhin eine wichtige Rolle spielen, die Situation in den Alters- und Pflegeheimen, in den sozialen Institutionen, in den Asylunterkünften zu beobachten, um rechtzeitig reagieren zu können. Auf jeden Fall werden auch installierte räumliche Entlastungsangebote, wie den Allerheiligenberg oder die ehemalige Klinik Fridau als Reservestrukturen bereitgehalten.
Die Hotline des Kantons Solothurn in neuer Form: Seit Montag, 22. Juni, werden die Hotline-Auskünfte wieder von den zuständigen Departementen erteilt – dies unter der Nummer 032 627 20 01. Über eine Tasteneingabe kann das gewünschte Thema gewählt werden, worauf eine fachverständige Person den Anruf entgegennimmt. Betriebszeiten: Mo– Fr, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr. Weitere Infos: corona.so.ch |