Der Geschäftsbericht 2019 gibt, ähnlich wie der letztjährige, sowohl seitens des Regierungsrats wie auch seitens der Finanzkommission (FIKO) Anlass zur Freude. Im Hinblick auf die Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) per 1.1.2020 sowie der unsicheren aktuellen Situation und den damit einhergehenden unklaren Auswirkungen erachtet die FIKO den Geschäftsbericht 2019 als Lichtblick und bekräftigt, dass der Kanton Solothurn für die anstehenden Herausforderungen gut gerüstet ist.
Die Staatsrechnung 2019 hat sich gegenüber den Vorjahren erneut wesentlich verbessert. Der Cashflow liegt mit 180.6 Mio. Franken weit über den Vorgaben der FIKO. Mit einem Gesamtergebnis von 101.9 Mio. Franken fällt dieses zudem zum zweiten Mal seit 2011 positiv aus. Das Ergebnis wurde durch die doppelte Ausschüttung der Bundesanteile und durch tiefere Kosten für Spitalbehandlungen gemäss KVG positiv beeinflusst. Die FIKO würdigt aber auch die anhaltende Budgetdisziplin des Regierungsrats und der Verwaltung, welche zu Minderkosten von 16.3 Mio. Franken in den Globalbudgets geführt haben. Dass die Nettoinvestitionen mit 137.5 Mio. Franken unter den budgetierten 146 Mio. Franken zu liegen kommen, nimmt die FIKO zur Kenntnis.
Verschuldungssituation bleibt angespannt
Das erfreuliche Ergebnis schlägt sich auch im Selbstfinanzierungsgrad von 131% nieder, womit der Kanton sämtliche Konsumausgaben sowie die Investitionen aus eigenen Erträgen finanzieren konnte. Das gute Resultat führt dazu, dass die Nettoverschuldung weiter gesenkt und das relevante Eigenkapital erhöht werden. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4’870 Franken bleibt die Verschuldungssituation aber weiterhin angespannt. Sie ist immer noch massgeblich auf die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse des Kantons Solothurn (PKSO) zurückzuführen.
Aufträge zur Förderung von erneuerbaren Energien
Weiter hat die FIKO drei Aufträge, die alle steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit baulichen Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energie verlangen, behandelt. Der Regierungsrat beantragt bei allen Nichterheblichkeit und begründet dies damit, dass die Abzugsmöglichkeiten seitens Bund klar definiert sind und es keinen Spielraum gibt. Die FIKO folgte diesen Anträgen. Allerdings bringt die FIKO zum Ausdruck, dass die Anliegen an und für sich berechtigt sind, ein allfälliges Anreizsystem resp. die Förderung von erneuerbaren Energien jedoch nicht über die Steuern zu erfolgen hätten - dies insbesondere auch, weil damit leistungsfähige Pflichtige dank progressiver Tarife im stärkeren Ausmass profitieren als einkommensschwächere Pflichtige. Für die Umsetzung von energiepolitischen Zielsetzungen sollte der Kanton Solothurn aus Sicht der FIKO andere Lösungen anbieten.