Der Regierungsrat hat auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Parität in der GAVKO beschlossen, ein Kaderreglement einzuführen. Anstatt den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen künftig die Anstellungsbedingungen für Kadermitarbeitende in einem separaten Reglement in Kompetenz des Regierungsrats geregelt werden. Der Kantonsrat müsste dem Regierungsrat hierzu die Kompetenz erteilen. Hintergrund ist die Kritik an der heutigen Zusammensetzung der Arbeitgeberseite in der GAVKO. Fast alle Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter unterstehen dem GAV, verhandeln also ihre eigenen Anstellungsbedingungen. Würden Kadermitarbeitende nicht mehr dem GAV unterstehen, wäre dieser Missstand behoben.
Weiter hat der Regierungsrat ebenfalls auf Empfehlung der Arbeitsgruppe beschlossen, die Struktur des heutigen GAV für die Bereiche Verwaltung, Volksschulen und Solothurner Spitäler AG (soH) zu überprüfen. Der heutige GAV wurde im Oktober 2004 von den Personalverbänden und dem Regierungsrat unterschrieben.
Für die drei GAV-Bereiche gelten seither grundsätzlich die gleichen Anstellungsbedingungen. Allerdings sind die Anforderungen je nach Bereich anders, was zu umfangreichen spezifischen Regelungen geführt hat, dem sogenannten besonderen Teil im GAV. Es stellt sich die Frage, ob eine Aufteilung des GAV angezeigt wäre und jeder Bereich seinen eigenen GAV selber weiterentwickeln und verantworten sollte.
Heute ist arbeitgeberseitig der Regierungsrat einziger Vertragspartner der fünf Personalverbände. Geprüft werden soll auch, ob die Einwohnergemeinden und die soH den Vertrag arbeitgeberseitig für ihre Bereiche unterzeichnen und wie die paritätischen Vertretungen aussehen sollen.
Die Arbeitsgruppe wurde infolge des fraktionsübergreifenden Auftrags „Tatsächliche Parität in der GAVKO herstellen” ins Leben gerufen. Der Auftrag kritisierte die oben erwähnte Zusammensetzung der Arbeitgeberseite. Der Arbeitsgruppe gehören je eine Vertretung der Fraktionen, eine Vertretung der Einwohnergemeinden, eine Vertretung der soH sowie die Regierungsräte Remo Ankli und Roland Heim an.
Die fünf Personalverbände:
• Solothurnischer Staatspersonalverband (StPV)
• Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO)
• Schweizerischer Verband des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD)
• Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Solothurn (VSAO)
• Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Sektion Aargau / Solothurn (SBK)
Der GAV gilt für das Personal der kantonalen Verwaltung, kantonalen Anstalten, kantonalen Schulen, Solothurner Spitäler AG und Volksschulen. Er wurde im Jahr 2005 eingeführt und umfasst rund 11'500 Mitarbeitende.