Das bisher bestehende Besuchsverbot für die Spitäler im Kanton Solothurn wird durch ein kontrolliertes Besuchsrecht ersetzt. Die Spitäler müssen dafür ein Besuchskonzept ausarbeiten, das sich an den Mindestanforderungen des Nationalen Zentrums für Infektionsprävention (swissnoso) orientiert. Das Besuchskonzept ist dem Gesundheitsamt bis am Montag, 15. Juni 2020 vorzulegen.
Folgende Mindestanforderungen legt swissnoso fest:
- Besucher/-innen müssen dem Spital namentlich bekannt sein, um eine allfällige Nachverfolgung bei einer Infektion zu vereinfachen.
- Es dürfen nie gleichzeitig mehr als zwei Besucher in einem Mehrbettzimmer sein; Besuche sollten zeitlich limitiert stattfinden (Vorschlag: max. 30-60min/Tag).
- Bei Besucher/-innen sind die gleichen Schutzmassnahmen (z.B. Maskenpflicht) wie beim Personal notwendig.
- Bei Hospitalisationen unter vier Tagen werden Angehörige gebeten, weiterhin auf Besuche zu verzichten.