Juni 2020

Lastenausgleich neu mit einheitlichem Sockelbeitrag für die Städte

  • 30.06.2020

Der Regierungsrat will die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich 2021 auf der Grundlage des letztjährigen Wirksamkeitsberichts stabil halten. Die Abschöpfungsquote bei den Gebergemeinden soll bei 37% und die Mindestausstattung bei 91% belassen werden. Für alle drei Städte ist neu zusätzlich ein einheitlicher Sockelbeitrag vorgesehen.

Grundsätzlich: Zur Festlegung der jährlichen Steuerungsgrössen dienen für das Jahr 2021 die Ergebnisse des im letzten Jahr präsentierten Wirksamkeitsberichts wie auch die Beobachtung und Messungen bestimmter Kenngrössen. Dazu gehören die Entwicklung der Steuerfüsse, der Steuerkraft sowie der allgemeinen Finanzlage der Einwohnergemeinden.

Einwohnergemeinden finanziell stark

Die Steuerfüsse entwickelten sich auch im 2020 gegenüber dem 2019 sowohl bei den natürlichen Personen wie auch den juristischen Personen rückläufig und zwar unter das Niveau des Jahres 2012. Das Kantonsmittel der Steuerfüsse für natürliche Personen liegt im 2020 bei 117.3% (Vorjahr: 117.9%). Die Steuerkraft, also das Verhältnis des massgebenden Staatssteueraufkommens pro Einwohner/in, beläuft sich auf 2'951 Franken pro Einwohner/in (Vorjahr: 2'921/EW). Die Finanzlage der solothurnischen Einwohnergemeinden kann aufgrund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre als stark bezeichnet werden. Auch Kennzahlen wie die Selbstfinanzierung oder der Schuldenstand entwickelten sich bei den Gemeinden weiter günstig.

Gut 23 Millionen Franken zur Abfederung der STAF

Infolge des im letzten Jahr erstmals vorgelegten Wirksamkeitsberichts zum neuen Finanz- und Lastenausgleich wurden für dieses Jahr die Abschöpfungsquote bei den Gebergemeinden von 40% auf 37% gesenkt. Die Mindestausstattung bei den ressourcenschwachen Gemeinden auf 91% reduziert. Mit dem Ziel die Steuerungsgrössen in der nun laufenden neuen Wirksamkeitsperiode 2020-2023 möglichst stabil zu halten, beantragt der Regierungsrat die Beibehaltung dieser Grössen auch für das Jahr 2021.

Erstmals enthält die (alljährliche) Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat auch rund 23.2 Mio. Franken, welche die erwarteten Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform (STAF 2020) in den Gemeindekassen abfedern sollen.

Neuer Sockelbeitrag für die Städte

Die vom Regierungsrat im letzten Jahr in Aussicht gestellte Überprüfung der Abgeltung der der Zentrumslasten Städte im Bereich Kultur, Sport und Freizeit ist abgeschlossen: In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz und den drei städtischen Finanzverwaltungen wurden unter Federführung des Amtes für Gemeinden deren Grundlagen überprüft. So wurden auch umfangreiche, neue Zählungen über die Nutzung von Auswärtigen der städtischen Angebote im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich vorgenommen. Auf der Grundlage dieser aktualisierten Datenlage will der Regierungsrat an der bisherigen Ausgleichsmethodik mit einem Volumen von 1.0 Mio. Franken pro Jahr festhalten. Zusätzlich sollen die Städte je einen Sockelbeitrag von 50'000 Franken zur Abgeltung ihrer Gemeinkosten bei der Bereitstellung von öffentlichen Angeboten im kulturellen, sportlichen und freizeitrelevanten Bereich erhalten.

Der Regierungsrat hat die Vorlage am Dienstag, 30. Juni, zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.