Juni 2020

Waffenexporte in Bürgerkriegsländer

  • 22.06.2020

Die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» will die Vorschriften für entsprechende Waffenexporte mit Verboten verschärfen. Der Regierungsrat unterstützt einen indirekten Gegenvorschlag dazu, der die Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe vorsieht.

Mit der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» will die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern mittels Verboten auf Verfassungsstufe regeln. Damit würde dem Bundesrat die Kompetenz für Anpassungen an den Kriterien entzogen.

Der Bundesrat empfiehlt die Korrektur-Initiative zur Ablehnung. Den Hauptanliegen der Allianz, v. a. die Stärkung der demokratischen Kontrolle von Kriegsmaterialexporten, will er aber entgegenkommen. Dazu stellt er zwei indirekte Gegenvorschläge zur Diskussion.

In seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unterstützt der Regierungsrat dabei die zweite Variante. Sie lehnt sich stärker an die Initiative an. Die bisherige Bewilligungspraxis wird auf der Gesetzesstufe leicht verschärft. Eine Abweichungskompetenz des Bundesrates für spezielle Situationen ist darin zudem nicht vorgesehen.