Hintergrund: Jeder Kanton entscheidet selber über die Entschädigungen von Prüfungsexpertinnen und –experten der beruflichen Grundbildung. Die derzeit gültigen Entschädigungsansätze sind im Kanton Solothurn seit fast 15 Jahren unverändert. Derzeit werden diese mit 30 Franken pro Stunde und maximal 250 Franken pro Tag entschädigt. Das sind – im Vergleich mit den umliegenden Kantonen – die tiefsten Entschädigungsansätze. Der Kanton Solothurn ist damit nicht mehr konkurrenzfähig. Die Kantone BE, BL und BS zahlen 45 Franken, der Kanton AG 40 Franken.
Damit sich auch in Zukunft geeignete und kompetente Fachpersonen - insbesondere auch Selbständigerwerbende - aus den verschiedensten Berufsfeldern für diese anspruchsvolle Aufgabe als Prüfungsexpertin und –experte zur Verfügung stellen, drängt sich eine Anpassung der Entschädigungsansätze auf.
Angemessene Erhöhung
Im interkantonalen Vergleich erscheint eine Erhöhung der geltenden Entschädigung von 30 Franken auf 45 Franken pro Stunde beziehungsweise von maximal 250 Franken auf 380 Franken pro Tag als angemessen. Denn: Der Einsatz von qualifizierten Prüfungsexpertinnen und –experten zugunsten einer attraktiven und arbeitsmarktnahen Berufsbildung liegt im Gesamtinteresse des Kantons. Die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Erfahrung sowie Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz verlangt.
Der Regierungsrat anerkennt das anspruchsvolle Engagement der Prüfungsexpertinnen und -experten in hohem Masse. Deshalb erachtet er die Erhöhung der Entschädigung an die umliegenden Kantone als gerechtfertigt. Die Erhöhung der Ansätze hat jährliche Mehrkosten von circa 300'000 Franken zur Folgte. Die neuen Ansätze sollen erstmals für die im 2021 stattfindenden Qualifikationsverfahren wirksam werden.