März 2020

Kindertagesstätten, Horte und Spielgruppen müssen den regulären Betrieb einstellen

  • 15.03.2020

Zum Schutze vor einer zu raschen Verbreitung des Coronavirus hat das Department des Innern entschieden, dass Kindertagesstätten und Horte nur noch ein Notangebot aufrechterhalten sollen. Der Betrieb von Spielgruppen wird eingestellt.

Die vom Bundesrat am letzten Freitag beschlossenen Massnahmen sind sehr einschneidend und verlangen grosse Anstrengungen von der Bevölkerung. Eltern sind jetzt besonders gefordert, da der übliche Schulunterricht derzeit nicht stattfindet. So soll die Verbreitung des neuen Coronavirus verlangsamt werden.

Das Departement des Innern hat nun beschlossen, diese Massnahme auf Kindertagesstätten, Horte und Spielgruppen auszuweiten, um den Schutz vor einer schnellen Ausbreitung zu verstärken. Kindertagesstätten und Horte haben damit den ordentlichen Betrieb ab Dienstag, den 17. März 2020 einzustellen. Diese Massnahme gilt vorerst bis und mit 19. April 2020 (Ende der Frühlingsferien). Sie sind jedoch gebeten, für Erziehungsberechtigte, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder zwingende Arbeitsverpflichtungen haben und nicht in der Lage sind, eine alternative Kinderbetreuung zu organisieren, ein Notangebot aufrecht zu erhalten. Zugang sollen auch Eltern haben, denen eine Betreuung ausschliesslich durch Grosseltern möglich ist.

Der Betrieb von Spielgruppen wird vollständig untersagt. Nicht betroffen von der Einschränkung sind hingegen Tagesfamilien. Diese sind jedoch gehalten, nur so viele Kinder zu betreuen, dass zusammen mit den eigenen nicht mehr als 5 Kinder zu beaufsichtigen sind. Sie haben zudem erhöhte Präventions- und Vorsorgemassnahmen einzuhalten.

Das Departement des Innern ist sich bewusst, dass nicht nur Eltern durch diese Massnahme vor schwierige Herausforderungen gestellt werden, sondern auch die Trägerschaften der Kindertagesstätten und Horte. Das Amt für soziale Sicherheit bietet deshalb ab Montag eine Beratung für die Institutionen an.