Kriminalität kennt keine Grenzen. Die rasche und verlässliche internationale Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den ausländischen Strafverfolgungsbehörden ist zur Gewährleistung der inneren Sicherheit unerlässlich. Die von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, biometrische Daten (Fingerabdrücke und DNA-Profile) mit den Informationssystemen der Vertragspartner automatisiert abzugleichen. Im Vergleich zu heute werden die Abläufe erheblich vereinfacht und beschleunigt. Dadurch können sich die Strafverfolgungsbehörden auf die eigentlichen Ermittlungstätigkeiten konzentrieren. Das Bundesamt für Polizei nimmt den Abgleich vor, sofern es dem entsprechenden Gesuch der kantonalen Strafverfolgungsbehörde stattgibt. Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse ist mit Kosten für die Kantone verbunden.
Die Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, weshalb der Regierungsrat die erforderlichen Kosten als sachgerechte Investition in den Schutz der Bevölkerung und die innere Sicherheit erachtet.