Hintergrund: Nachdem die Teilrevision des Energiegesetzes im Kanton Solothurn im Juni 2018 abgelehnt worden war, entschied der Regierungsrat, mögliche Handlungsoptionen und Instrumente in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten. An diesem Prozess beteiligt waren der Verband Solothurner Einwohnergemeinden, verschiedene Energieversorgungsunternehmen, die Solothurner Handelskammer, der Kantonal-Solothurnische-Gewerbeverband, der Hauseigentümer-Verband Kanton Solothurn, die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz und die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Solothurn. Nun liegt der Schlussbericht dieses Prozesses vor.
Konsens bei den Eckpunkten
In den Gesprächen mit den Stakeholdern wurden mögliche Massnahmen gesammelt und die strategische Ausrichtung von Massnahmenpaketen diskutiert. Naturgemäss wurden diese teilweise unterschiedlich beurteilt. Bezüglich der wichtigsten Eckpunkte für das weitere Vorgehen herrschte jedoch weitgehend Konsens. Basierend auf dem Schlussbericht zu diesem Prozess, hat der Regierungsrat nun festgelegt, wie er bei der Koordination der CO2- und Energiepolitik weiter vorgehen wird:
- Der Bund wird künftig im Gebäudebereich die stufenweise Reduktion der maximal zulässigen CO2-Emissionen beim Heizungsersatz regeln. Diese Regelung soll der Kanton Solothurn übernehmen und kein eigenes kantonales Massnahmenpaket erarbeiten. Dies wäre einzig in Betracht zu ziehen, wenn die geplante CO2-Gesetzgebung des Bundes infolge eines Referendums nicht umgesetzt werden könnte.
- Das kantonale Energiekonzept aus dem Jahre 2014 wird überarbeitet. Gleichzeitig werden auch flankierende Massnahmen für den Gebäudebereich geprüft: Mit der neuen Bundesregelung dürfte sich die Ausgangslage für die Förderung der Gebäudesanierungen grundlegend ändern. Gemäss heutiger Gesetzeslage kann nichts gefördert werden, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der Diskussion der flankierenden Massnahmen soll insbesondere dargelegt werden, ob die Förderung auch hinsichtlich der Abfederung von Härtefällen auszurichten ist. Bei der Überarbeitung sollen die wichtigsten Stakeholder wiederum einbezogen werden.
- Sofortmassnahmen im Gebäudebereich, die ohne Gesetzesänderungen oder mit einfachen Verordnungsanpassungen umgesetzt werden können, sollen rasch angegangen werden. Dazu zählen die Erhöhung der Förderbeiträge, die bereits in Umsetzung ist; die Abklärung, wie Gebäude- und Feuerungskontrolldaten für die Energieplanungen der Gemeinen genutzt werden können; rechtzeitige und angepasste Information an die Hauseigentümer im Hinblick auf den Heizungsersatz;
- die Überprüfung von steuerlichen Fehlanreizen; die Vereinfachung der Baubewilligungen und Abklärungen, wie finanzschwachen Gebäudeeigentümer die Finanzierungen von Gebäudesanierungen erleichtert werden könnte. Die öffentliche Hand soll dabei ihre Vorbildfunktion beibehalten und wo nötig weiterentwickeln.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen ein wichtiger Schritt für den dringend nötigen Klimaschutz, der auch im Kantonsrat durch die Annahme einer entsprechenden Motion gefordert wird, getan wird.
Weitere Informationen
Das Übereinkommen von Paris ist eine Vereinbarung der 197 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes in Nachfolge des Kyoto-Protokolls. Das Übereinkommen wurde am 12. Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris verabschiedet und sieht die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor. In der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vom 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat diese Zielsetzung aufgenommen. Darin sollen die Kantone verpflichtet werden, die CO2-Emissionen aus fossil beheizten Gebäuden weiter zu reduzieren. Die CO2-Emissionen aus den Gebäuden sollen im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 schweizweit mindestens 50 % unter dem Niveau des Referenzjahres 1990 liegen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es grosse Anstrengungen. So beträgt der Anteil fossiler Heizungen in Wohngebäuden im Kanton Solothurn heute immer noch rund 70 % und liegt rund 8 % über dem schweizerischen Mittel.