Nach der Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2) bei den Einwohnergemeinden und den ihnen angegliederten Zweckverbänden ist vorgesehen, HRM2 auch für Bürger- und Kirchgemeinden einzuführen. Die derzeit laufende Versuchsphase mit mehreren Pilotgemeinden hat gezeigt, dass bei den Jahresrechnungen der Bürger- und Kirchgemeinden eine Geldflussrechnung nicht immer zwingend erforderlich ist und auf einzelne Elemente des Anhangs verzichtet werden kann. Das Volkswirtschaftsdepartement soll diese bei der Festlegung des Rechnungslegungsmodells davon entbinden können. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) genehmigt die entsprechende Gesetzesänderung mit 12 Stimmen und einer Enthaltung.
Aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Rahmenbedingungen, z.B. social distancing und Begrenzung von Gruppengrössen für Instruktionen und Workshops, wird die flächendeckende Einführung von HRM2 bei den Bürger- und Kirchgemeinden deshalb um 1 Jahr auf 2022 verschoben.
Kenntnisnahme Geschäftsberichte 2019
Weiter hat die Sozial- und Gesundheitskommission die Geschäftsberichte zu den Globalbudgets Gemeinden und Zivilstandsdienst, Gesundheitsversorgung sowie Soziale Sicherheit einstimmig zur Kenntnis genommen.