Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 trugen den spezifischen Geschäftsmodellen von Startups nur bedingt Rechnung – sie konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat für Startups ein neues Verfahren unter dem bestehenden Bürgschaftswesen geschaffen. Dabei kann der Bund 65% und der Kanton 35% eines Kredits verbürgen. Der Bundesrat stellt es den einzelnen Kantonen frei, dieses Verfahren für Startup-Bürgschaften einzuführen.
Auch im Kanton Solothurn haben Startups eine grosse Bedeutung
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat sich an seiner Sitzung vom 4. Mai 2020 für dieses Instrument und damit für die Unterstützung der innovativen und technologiebasierten Startups ausgesprochen. Der Kanton Solothurn gehört zwar nicht zu den typischen Startup-Kantonen wie Waadt oder Zürich, dennoch haben Startups auch hier eine grosse Bedeutung. Sie bringen Innovationsimpulse und wirtschaftliche Dynamik an den Standort.
Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten und einen Verpflichtungskredit über 3 Millionen Franken auf 15 Jahre beantragen. Die Höhe der Bürgschaften beträgt pro Startup höchstens ein Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens. Bis zum Vorliegen des Kantonsratsbeschlusses würden allfällige Bürgschaftsverluste zulasten des Globalbudgets des Amtes für Wirtschaft und Arbeit abgerechnet. Auf diese Weise kann die Umsetzung rasch erfolgen.
Die Fachstelle Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn wird als Vollzugsstelle eingesetzt. Sie prüft die eingehenden Gesuche der Startups. Die Anforderungskriterien sowie die Details zum Verfahrensablauf werden voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 auf der Website corona.so.ch/wirtschaft kommuniziert.