Mai 2020

KANTONSRAT - Teilrevision Strassengesetz mit Änderung verabschiedet

  • 18.05.2020

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat das teilrevidierte Strassengesetz zuhanden das Kantonsrates verabschiedet. Sie hat mit knappen Mehr beschlossen, dass Strassenprojekte bereits ab Ausgaben von mehr als 15 Mio. Franken dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen, anstatt wie heute im Gesetz vorgesehen ab 25 Mio. Franken.

Zwei Hauptaspekte stehen bei der Teilrevision des Strassengesetzes im Vordergrund: Die Abschaffung des Strassenbaufonds sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung von Velowegen von kantonaler Bedeutung.

Mit der Aufhebung des Strassenbaufonds wird die Strassenrechnung nicht mehr ausserhalb des allgemeinen Staatshaushaltes geführt. Das ändert nichts an der zweckgebundenen Verwendung der Einnahmen aus Motorfahrzeugsteuer und Mineralölsteueranteil.

Neu wird der Kanton für alle Velowege von kantonaler Bedeutung zuständig sein, unabhängig davon, ob sie entlang von Kantons- und Gemeindestrassen führen. Damit wird es einfacher werden, Velowege von kantonaler Bedeutung zu realisieren und so bestehende Netzlücken zu schliessen. Der jährliche Aufwand dafür wird vom Regierungsrat auf eine halbe bis maximal zwei Millionen Franken geschätzt.

Mehr demokratische Einflussmöglichkeiten
Um die demokratischen Einflussmöglichkeiten für neue Strassenprojekte zu stärken, hat die Kommission mit knappem Mehr einem Antrag aus der Kommission zugestimmt, das spezialrechtliche Finanzreferendum für geplante Ausgaben von mehr als 25 Mio. Franken auf 15 Mio. Franken zu senken.

Des Weiteren sollen an einer ausserordentlichen Sitzung im Juni drei an der letzten Kantonsratssession überwiesene dringliche Aufträge im Zuge der CORONA-Pandemie von der UMBAWIKO beraten werden.