Mai 2020

Wieder Präsenzunterricht an Kantonsschulen und Berufsbildungszentren

  • 28.05.2020

Die Solothurner Kantonsschulen und Berufsbildungszentren nehmen den Präsenzunterricht schrittweise wieder auf. Dabei müssen schulspezifische Schutzkonzepte gemäss Bundesvorgaben angewandt werden.

Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai wird an den beiden Kantonsschulen sowie den Berufsbildungszentren (BBZ) des Kantons Solothurn der Präsenzunterricht ab dem 8. Juni wieder einlaufend aufgenommen. Die Schulen haben gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit in den letzten Wochen Schutzkonzepte für den Unterricht sowie alle schulischen Bereiche erarbeitet.

Zu den Massnahmen zählen neben den bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln auch die konsequente Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern und ein Richtmass von vier Quadratmetern pro Person in Unterrichtsräumen. Mit diesen Vorgaben wird die Schulorganisation auf der Sekundarstufe II einschneidend verändert. Dies bedeutet konkret, dass grössere Klassen nicht in einem normalen Unterrichtszimmer beschult werden können. Daher wird der Präsenzunterricht auf der Sekundarstufe II unter erschwerten Bedingungen wieder aufgenommen und  ein flächendeckender Präsenzunterricht ab dem 8. Juni wird nicht möglich sein. Die Schulen der Sekundarstufe II werden deshalb auf gemischte Unterrichtsformen setzen.

Verschiedene Unterrichtsformen sind möglich
Der Präsenzunterricht wird wieder eingeführt – der Fernunterricht geht weiter: Der Unterricht findet grundsätzlich unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Voraussetzungen der Bildungseinrichtungen und gemäss den jeweiligen Unterrichtskonzepten statt. Er kann daher als Präsenzunterricht, als Fernunterricht oder in Mischformen organisiert sein. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass keiner Schülerin und keinem Schüler aus der aktuellen Situation ein Nachteil entstehen darf. Erste Priotät für den Präsenzunterricht haben Schülerinnen und Schüler, welche im Distanzunterricht weniger gute Bedingungen haben oder Schwierigkeiten bekunden. In erster Linie wird im Präsenzunterricht das gefestigt, was im Distanzunterricht vermittelt wurde. Wichtig ist die individuelle Abklärung des Lernstandes, beziehungsweise inwieweit die Lernenden im Distanzunterricht die Lernziele erreichen konnten.

Das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen hat Mitte Mai die Schulleitungen angewiesen, auf die jeweilige Bildungseinrichtung bezogene und den räumlichen Gegebenheiten abgestimmte Schutzkonzepte vorzubereiten. Zudem sollen die Schülerinnen, Schüler, Lernenden, Studierenden, Lehrpersonen sowie Mitarbeitende weiter mit Präventions- und Aufklärungskampagnen für die Einhaltung der geltenden Regeln sensibilisiert werden. Die zuständigen Schulleitungen werden alle involvierten Personen nach Pfingsten detailllierter orientieren.