Aus sicherheitstechnischen Gründen sollen notwendige Unterhalts- und Bauarbeiten auf Nationalstrassen zu Nachtzeiten bewilligungsfrei möglich sein. Dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz ist auch im Sinne des Regierungsrats des Kantons Solothurn. Die Bewilligungsbefreiung für Nachtarbeit soll gemäss Bund jedoch nur für genau definierte Arbeiten und Bauelemente vorgesehen werden; es sind dies Tunnels, Galerien und Brücken. Eine derartige Einschränkung ergibt aus Sicht des Sicherheitsaspektes für Arbeiter und Verkehrsteilnehmer keinen Sinn, weshalb der Regierungsrat eine Ausdehnung der Sondervorschrift für das gesamte Nationalstrassennetz fordert.
Mit der vorgesehenen Meldepflicht können sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen via kantonale Vollzugsbehörden über die entsprechenden Nachtarbeiten informieren. Der Regierungsrat wünscht aber eine Präzisierung der Ausgestaltung der Meldepflicht, z. B. Angaben zur Anzahl Arbeitende und Arbeitszeiten. So wird für den Vollzug Klarheit geschaffen, und Missverständnisse werden vermieden.