November 2020

Gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen

  • 17.11.2020

Mit einem Kostendämpfungspaket will der Bundesrat die Ausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung drosseln. Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Änderungen im Grundsatz. Allerdings ist die Wirksamkeit einiger Massnahmen stark von der konkreten Umsetzung abhängig. Daher bedürfen diese Massnahmen einer weiteren Konkretisierung.

Hintergrund: Eine im März 2020 eingereichte Volksinitiative verlangt eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Der Bundesrat hat im August 2020 einen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Vorgeschlagen werden insbesondere die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der OKP und die Schaffung von Erstberatungsstellen.

Die Kantone gehören zu den zentralen Akteuren in der Mitfinanzierung der Gesundheitsversorgung und haben somit ein grosses Interesse an kostendämpfenden Massnahmen. Dementsprechend unterstützt der Regierungsrat die vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich. Die Vorlage ist aber noch zu wenig ausgereift, und die Massnahmen bedürfen einer weiteren Konkretisierung. Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass bei der Weiterverfolgung und Umsetzung der Kostendämpfungsmassnahmen die Gesamtsicht auf das System gewahrt wird, insbesondere auch auf die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität.

Einführung einer Zielvorgabe

Der Bundesrat will unter Mitwirkung der wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen jährlich festlegen, wie stark die Kosten wachsen dürfen. Der Regierungsrat begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung eines steuernden Eingriffs in das Gesundheitswesen. Die Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Neuregelung sowie deren Konsequenzen für die Versorgung beurteilt er jedoch als kritisch und geht von einem grossen administrativen Mehraufwand aus.

Es ist absehbar, dass Zielvorgaben für einzelne Leistungsbereiche festgelegt werden müssen, bevor überhaupt die Daten des Vorjahres oder sogar des Vorvorjahres vorliegen. Ebenso müssen Korrekturmassnahmen zu einem Zeitpunkt verfügt werden, in welchem noch unklar ist, ob die Zielvorgaben eingehalten werden. Die Praktikabilität einer jährlichen Anpassung der Zielvorgaben scheint zweifelhaft. Der Regierungsrat regt daher an, einen Vierjahreshorizont mit rollender Planung vorzusehen. Ebenso ist er der Meinung, dass der Zugang der Kantone zu den relevanten Daten der Versicherer und der Leistungserbringer im Gesetz festgehalten werden muss.

Erstberatungsstellen

Alle Menschen in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen müssen, an die sie sich bei einem medizinischen Problem zuerst zu wenden haben. Erstberatungsstellen wie Hausärztin oder Hausarzt, HMO-Praxis oder telemedizinisches Zentrum beraten die Patientinnen und Patienten, behandeln sie selber oder weisen sie an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte weiter. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Erstberatungsstellen politisch umstritten sind und zahlreiche Vollzugsfragen aufwerfen. Es muss dabei insbesondere sichergestellt werden, dass ältere oder an einer chronischen Krankheit leidende Personen nicht den (oft jahrelangen) Kontakt zu ihren bisherigen betreuenden Ärztinnen und Ärzten abbrechen müssen.