November 2020

Im Grundsatz Ja zum Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative»

  • 17.11.2020

Der Regierungsrat stimmt dem direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur «Massentierhaltungsinitiative» im Grundsatz zu. Er legt bei seinen Änderungsvorschlägen Wert auf eine verträgliche und massvolle Umsetzung des Verfassungsartikels.

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» will den Schutz der Würde der Tiere in der Landwirtschaft in die Verfassung aufnehmen. Unter anderem sollen Tiere nicht in Massentierhaltung gehalten werden. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates sieht vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Damit ginge er über die Initiative hinaus, die sich ausschliesslich auf die landwirtschaftliche Tierhaltung bezieht.

Der Regierungsrat unterstützt den Gegenentwurf. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung hält er einerseits am Begriff des Wohlergehens der Nutztiere in der Verfassung fest und unterstützt damit die konkretisierte Umschreibung des Tierschutzgedankens. Als nicht zielführend erachtet der Regierungsrat hingegen die Absicht, die Förderprogramme des Bundes zum Tierwohl als obligatorischen Standard festzulegen. So stehen neben wirtschaftlichen Aspekten auch raumplanerische Ansprüche sowie die Lage vieler Betriebe (z.B. im Hügel- und Berggebiet) einer flächendeckenden Umsetzung im Weg. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Fördermassnahmen für eine tiergerechte Haltung und Gesundheit gezielt weiterzuentwickeln.