November 2020

Im Grundsatz Ja zur Härtefallverordnung

  • 13.11.2020

Der Regierungsrat spricht sich für die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes aus, da er die zusätzliche Unterstützung von besonders stark betroffenen Unternehmen als dringend notwendig erachtet. Jedoch verlangt er in seiner Stellungnahme mehr Mittel und eine höhere Beteiligung des Bundes sowie präzisere Anspruchskriterien.

Infolge der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben insbesondere Unternehmen der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe unverschuldet massive Umsatzeinbussen zu verzeichnen. Mit der Covid-19-Härtefallverordnung schafft der Bund ein Instrument, mit dem Bund und Kantone eben diese Härtefälle unterstützen können. In der Verordnung sieht der Bundesrat eine Beteiligung von Bund und Kanton zu je 50 Prozent vor. Der Regierungsrat hingegen verlangt in seiner Stellungnahme, dass der Bundesanteil 80 Prozent und der Bundesbeitrag auf 1 Mia. Franken erhöht werden soll. Schliesslich sind die Umsatzrückgänge einerseits auf die Anordnungen des Bundes zurückzuführen, und die Kantone tragen im Zusammenhang mit den hohen Gesundheitskosten (inkl. der hohen Entschädigungen an die Spitäler) und den künftig anfallenden Sozial- und Bildungskosten bereits eine grosse finanzielle Last.

Weiteren Anpassungsbedarf ortet der Regierungsrat bei der Ausgestaltung der Anspruchskriterien. Die Unterstützungsmassnahmen sollen nicht zuletzt Arbeitsplätze in Unternehmen erhalten, die unverschuldet in eine schwere Krise geraten sind.