November 2020

Menschen mit Behinderung: Bedarf klären – Angebote anpassen

  • 17.11.2020

Bei der Planung von Angeboten für Menschen mit Behinderung geht es hauptsächlich darum, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Der Regierungsrat hat eine umfassende Analyse durchgeführt und ein Konzept entworfen, das den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Nun schickt er dieses in die Vernehmlassung.

Das Sozialgesetz sieht vor, dass die einzelnen sozialen Leistungsfelder in periodischen Abständen in einer Planung festgehalten werden. Für die Planungsperiode 2020-2024 hat der Regierungsrat im Bereich Menschen mit Behinderung eine Bedarfsanalyse erstellt und eine Angebotsplanung entworfen und schickt diese nun in die Vernehmlassung.

Geringes Wachstum des Angebots, aber weitere Diversifizierung

Seit 2015 ist ein deutlich geringeres Wachstum von Plätzen in stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung feststellbar. Dies entspricht der Entwicklung in anderen Kantonen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.

Umso wichtiger ist eine Diversifizierung der bestehenden Angebote. Insbesondere benötigt werden bedarfsgerechte Plätze für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, ältere Menschen mit Behinderung und gleichzeitigem gerontologischem Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderung und Demenz.

Zudem haben sich die Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung verändert. Dezentrale Wohn- und Lebensformen mit grösstmöglicher Autonomie in der Mitte der Gesellschaft werden zusehends wichtiger. Aus diesem Grund wird zeitnah zusätzlich eine ambulante Angebotsplanung erarbeitet und auf die vorliegende stationäre Angebotsplanung abgestimmt.

Eine Planung im partizipativen Prozess

Die neue Angebotsplanung ist unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen im Behindertenbereich erarbeitet worden. Die in der Analyse erhobenen Erfahrungswerte und Entwicklungsfaktoren sind dabei in die Planung eingeflossen.

Die Vernehmlassung ist eröffnet und dauert bis am 15. Februar 2021. Anschliessend wird die Bedarfsanalyse und Angebotsplanung vom Kantonsrat beschlossen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die neue Angebotsplanung für ein bedarfsgerechteres Angebot, mehr Diversifizierung und für eine nachhaltige sowie finanziell gut tragbare Entwicklung sorgen wird.

Link zu den Unterlagen zur Vernehmlassung

www.so.ch/regierung/vernehmlassungen