Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 10. November 2020
beschlossen
- Restkostenfinanzierung bei ambulanter Pflege; Empfehlungen der Höchsttaxen für das Jahr 2021; Festlegung der Patientenbeteiligung, des Taxzuschlags für die Ausbildungsverpflichtung und der Kürzung für Dienstleister ohne Grundversorgungsauftrag
Stellung bezogen
- zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112): Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen