Gemäss Artikel 63 der Verfassung des Kantons Solothurn sind die Beratungen des Regierungsrates öffentlich, soweit schützenswerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, seine Beratungen vorerst bis 31. Januar 2021 nicht öffentlich abzuhalten, um Ansteckungen zu verhindern und seine Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Anordnung erging in der Form der Allgemeinverfügung. Sie wird im nächsten Amtsblatt publiziert.
November 2020
Sitzungen des Regierungsrates sind vorläufig nicht öffentlich
- 06.11.2020