November 2020

Sitzungen des Regierungsrates sind vorläufig nicht öffentlich

  • 06.11.2020

Der Regierungsrat hat beschlossen, seine Sitzungen aufgrund der aktuellen Lage unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Dies gilt vorerst bis 31. Januar 2021.

Gemäss Artikel 63 der Verfassung des Kantons Solothurn sind die Beratungen des Regierungsrates öffentlich, soweit schützenswerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, seine Beratungen vorerst bis 31. Januar 2021 nicht öffentlich abzuhalten, um Ansteckungen zu verhindern und seine Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Anordnung erging in der Form der Allgemeinverfügung. Sie wird im nächsten Amtsblatt publiziert.