November 2020

Verbesserte Abwehrmöglichkeiten bei Hausbesetzungen

  • 17.11.2020

Grundstückbesitzer sollen sich besser gegen Hausbesetzungen wehren können. Der Regierungsrat stimmt der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu, welche die dazu nötigen Rahmenbedingungen schafft.

Wird ein Haus unerlaubt besetzt, so sollen sich die Inhaber des Grundstücks wirksamer wehren dürfen. So sieht es ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzesentwurf vor. Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach es notwendig ist, den Schutz der Grundstückinhaber zu stärken. Denn: Das geltende Bundesrecht vermag bei Hausbesetzungen in der Praxis regelmässig keinen effektiven und raschen Schutz der Betroffenen zu bewirken.

So schlägt der Bundesrat einerseits vor, den Beginn der Reaktionsfrist, innert welcher die betroffene Person ihr Haus zurückholen darf, gesetzlich konkreter zu definieren. Andererseits soll festgehalten werden, dass die zuständige Behörde dem Liegenschaftsbesitzer die erforderliche Hilfe gewährleistet. Dadurch wird auch unterstrichen, dass Selbsthilfe nur erlaubt ist, falls behördliche Hilfe – namentlich der Polizei – nicht möglich ist. Im Übrigen soll ein neues prozessuales Mittel geschaffen werden, mit dem das Gericht unbekannte Personen verpflichten kann, die besetzte Liegenschaft zu räumen. Der Regierungsrat stimmt diesen vorgeschlagenen Massnahmen vollumfänglich zu.