November 2020

Zustimmung zum Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung 2021

  • 11.11.2020

Der Kanton Solothurn soll sich nächstes Jahr mit rund 77 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission stimmt dem entsprechenden Vorschlag des Regierungsrates zu. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen so rund 168 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung beläuft sich auf 91 Mio. Franken. Der Kantonsbeitrag wird auf 80% (72'812'602 Franken) dieses Beitrages festgelegt und zusätzlich um 4,2 Mio. Franken auf rund 77 Mio. Franken erhöht. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung des Prozentsatzes für die Kinderprämie per 1. Januar 2021 von 50% auf 80% erklärt die Zusatzkosten. Ein Antrag der SP um Aufstockung des Kantonsanteils auf die Höhe des Bundesbeitrages fand keine Mehrheit. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates (SOGEKO) stimmt dem Vorschlag des Regierungsrates grossmehrheitlich zu.

Erhöhung der Prämienverbilligung für Kinder auf mindestens 80%

Per 1. Januar 2019 ist die am 17. März 2017 durch das Bundesparlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Kraft getreten und die zweijährige Übergangsfrist für die Kantone abgelaufen.

Die Änderung sieht vor:

  • Eine Entlastung der Versicherer im Risikoausgleich für die jungen Erwachsenen.
  • Die Verpflichtung der Versicherer, für Kinder und für junge Erwachsene eine tiefere Prämie festzulegen als für die übrigen Versicherten; die Prämie für Kinder muss tiefer sein als diejenige für junge Erwachsene.
  • Eine Erhöhung der Prämienverbilligung für Kinder durch die Kantone auf mindestens 80%.

Die Prognosen für das Jahr 2021 zeigen, dass der gesetzlich vorgesehene Kredit für die Prämienverbilligung nicht ausreicht, die Ansprüche im gewohnten Umfang zu decken. Die verfügbaren Mittel werden nach wie vor stark durch Beziehende von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe verbraucht. Für die ordentliche Prämienverbilligung können im Jahr 2021 rund 41 Mio. Franken bereitgestellt werden.

Die Anhebung des Prozentsatzes für die Kinderprämie per 1. Januar 2021 auf 80% wird die Kosten bei der Prämienverbilligung beeinflussen; es wird eine Kostensteigerung erwartet, die nicht durch die Senkungen bei den Prämien für die jungen Erwachsenen ausgeglichen werden kann, zumal auch die Prämien der Erwachsenen leicht angestiegen sind. Es sind deshalb zusätzliche Mittel im Umfang von 4,2 Mio. Franken erforderlich. Die Ausgabenentwicklung bedingt, dass auch für das Jahr 2021 das Parametermodell bis an die gesetzlichen Grenzen ausgeschöpft wird. Damit bleiben Haushalte mit Anspruch auf ordentliche Prämienverbilligung weiterhin mit einem vergleichsweise hohen Anteil an selbst getragenen Kosten belastet. Trotz dieser sozialpolitisch unbefriedigenden Situation zeigen die Resultate einer Untersuchung, dass im Kanton Solothurn die Leistungsvorgaben des Bundes grundsätzlich eingehalten werden