Das eidgenössische Parlament hat am 19. Juni 2020 die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Infolgedessen ist die dazugehörende Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) anzupassen. Als einer der wesentlichen Punkte wird die rechtliche Basis für den elektronischen Verkehr der Versicherten mit den Behörden geschaffen. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Revision vollumfänglich.
Weiter soll mit einer neuen Informationssystemeverordnung der Arbeitslosenversicherung der Betrieb und die Benützung der Informationssteme geregelt werden. Im Anhang dazu werden die Zugriffsrechte der einzelnen Benutzer geregelt. Auch dieser Verordnung kann der Regierungsrat vorbehaltlos zustimmen.