Hintergrund: Ein dringlicher Auftrag des Kantonsrats hatte angesichts der Corona-Pandemie eine Anpassung der Kompetenzen gefordert. Allgemeinverfügungen, die wesentliche Grundrechtseingriffe gegenüber einem beträchtlichen Teil der Gesamtbevölkerung zur Folge haben, seien neu durch das Regierungskollegium zu beschliessen. Damit könne sichergestellt werden, dass verschiedene Sichtweisen berücksichtigt würden, so der fraktionsübergreifende Vorstoss.
Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass die nötigen Massnahmen durch den Miteinbezug des Regierungsrats demokratisch breiter abgestützt werden können. Dies entspricht bereits der gängigen Praxis: Allgemeinverfügungen mit erheblicher Tragweite für Bevölkerung und Wirtschaft sind bereits in der Vergangenheit zunächst im Regierungsrat vorberaten worden, bevor der kantonsärztliche Dienst sie im Namen des Departements des Innern erliess. Gemäss der geänderten kantonalen Epidemienverordnung (V EpG) ist der Kantonsarzt bzw. die Kantonsärztin weiterhin zuständig, in eigener Kompetenz Allgemeinverfügungen mit weniger einschneidenden Grundrechtseinschränkungen gegenüber der Bevölkerung namens des Departements des Innern zu erlassen. Darunter fallen beispielsweise das Erlassen betrieblicher Vorschriften für gewisse Institutionen sowie die Individualverfügungen betreffend Quarantäne oder Isolation.
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Kennzahlen Situation Kanton Solothurn: https://corona.so.ch/bevoelkerung/daten/